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FAQ für Bewerber

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, dass ich mich bewerben kann?

Sie brauchen eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger. Zum Arbeitsstart muss ein Mindest-Deutschniveau von B1 vorliegen, vorzugsweise B2.

Wie finde ich einen geeigneten Arbeitgeber?

Nach einem ersten Beratungsgespräch wird gemeinsam erörtert, wo die Qualifikationen einzelner Bewerber liegen und welcher Arbeitgeber der richtige sein könnte. Wohnen schon Freunde oder Verwandte in Deutschland? – dann können wir bei Bedarf prüfen, ob eine geeignete Klinik in der Nähe liegt.

Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?

Vom Erstkontakt bis hin zum Arbeitsbeginn ist der Prozess in jedem deutschen Bundesland unterschiedlich. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Bewerbungsprozess (Interview, Arbeitsvertrag), Sprachschule (je nach Bedarf 0-8 Monate), Arbeitsmarktzulassung (ca. 1–2 Monate ),Botschaftstermin (1–3 Monate, abhängig vom Land),Anerkennungsverfahren (ca. 3 Monate). Diese Angaben entsprechen den aktuellen Erfahrungswerten (Stand 09/2018) und werden unsererseits hier offen dargelegt, da Offenheit und Transparenz für uns an erster Stelle steht.

Muss ich ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen?

Um das Visum zu beantragen ist B1 erforderlich. Für eine Berufsanerkennung ist ein B2-Niveau erforderlich. Wir führen allerdings auch schon Vorstellungsgespräche vor Beginn Ihres Deutschkurses in Landessprache.

Organisieren Sie Sprachkurse im Heimatland?

Zusammen mit unserem Partner Beagle Academy bieten wir Online-Sprachkurse mit zertifizierten Sprachlehrern an. Dieses Konzept, bestehend aus Vokabeltraining, Grammatik und Sprachpraxis, ermöglicht es den Bewerbern berufsbegleitend von überall auf der Welt Deutsch zu lernen. Die Organisation von monatlichen Sprachprüfungen, die von allen deutschen, Behörden offiziell anerkannt werden, ermöglicht eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung.

Wie erhalte ich meine Berufsanerkennung?

Nachdem der Bewerber eine Einstellungszusage erhalten hat, werden alle notwendigen Dokumente von uns gesammelt, beglaubigt und übersetzt. Welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen, entscheidet das Regierungspräsidium eines jeden Bundeslandes. In der Regel dauert dieser Prozess je nach Bundesland vier bis sechs Monate. Jedes Bundesland hat ihre eigenen Kriterien zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Berufsausübung einer Pflegekraft. Hierbei stehen wir Ihnen zur Seite und erledigen das für Sie.

Nach Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens zur Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachkraft, erhält man entweder eine „volle Anerkennung“ (als Pflegefachkraft) oder eine Teilanerkennung, sofern wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation festgestellt werden.

Kommt es zu einer Teilanerkennung wird ein sogenannter Defizitbescheid ausgestellt, welcher die notwendigen Maßnahmen enthält, um doch noch eine volle Anerkennung zu erlangen. Diese notwendigen Maßnahmen können sein, Theoriestunden, praktische Stunden in einzelnen Fachbereichen oder aber Sprachdefizite.

In der Praxis handelt es sich dabei entweder um einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Pflegekräfte können dabei frei zwischen den beiden Varianten entscheiden. Meistens hängt die Entscheidung von den Möglichkeiten des Arbeitgebers ab.

Kenntnisprüfung: In einer umfassenden mündlichen und schriftlichen Prüfung werden Inhalte, die Sie durch Ihre im Ausland durchlaufene Ausbildung erworben haben, auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung geprüft. Spezielle Kurse für Pflegefachkräfte bereiten Sie optimal auf das erfolgreiche Ablegen der Kenntnisprüfung vor.

Anpassungsqualifizierung: Anders als bei der Kenntnisprüfung ist die Anpassungsqualifizierung ein Lehrgang, der adäquat am Nachqualifizierungsbedarf orientiert ist. Meistens sind diese Kurse modular aufgebaut. Wenn es zur Auflage im Anerkennungsbescheid gehört, werden B2-Sprachkurse vermittelt, fachliche Schulungen vorgenommen sowie Praktika in Krankenhäusern absolviert.

Lingoda bietet eine umfassende Kenntnisprüfungsvorbereitung für internationale Pflegekräfte inkl. B2 Sprachkurs. Hierbei werden Theorie, Fachsprache und Praxistraining modular vereint.

Wann muss ich Dokumente einreichen?

Bei Erstkontakt und nach einer erhaltenen Einstellungszusage durch eine Klinik.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Um dein Profil zu sichten und eine Eignung zu prüfen, benötigen wir Lebenslauf, Foto, Kopie vom Diplom und ein Sprachzertifikat (falls vorhanden). Sobald eine Einstellungszusage vorliegt, benötigen wir alle Dokumente für das Berufsanerkennungsverfahren – welche genau das sind teilen wir Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch mit.

Welche Kosten entstehen für mich für den gesamten Bewerbungsprozess?

Für Sie fallen während des gesamten Bewerbungsverfahrens, keine Kosten an.

Wenn es Sprachbarrieren gibt, wie gehen Sie damit um?

Unsere sprachkompetenten Mitarbeiter, die die Landessprache sprechen, können bei Bedarf als Übersetzer tätig werden und zum Beispiel im Interview oder auch nach Arbeitsbeginn als Vermittler, Hilfestellung geben.

Wer kümmert sich um meine Arbeitserlaubnis?

Liegen alle notwendigen Dokumente, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen, Sprachzertifikat und Berufsanerkennung vor, leiten wir die sogenannte Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit ein, um vor dem Botschaftstermin die Arbeitsmarktzulassung zu erlangen. Diese kann nach §16d (bei Teilanerkennung) oder §18a (bei Vollanerkennung) erfolgen. Sobald die Arbeitsmarktzulassung vorliegt, kann der Botschaftstermin vereinbart werden.

Werde ich beim Botschaftstermin begleitet/betreut?

Wir können bei Bedarf vorab alle Botschaftstermine im Heimatland für Sie organisieren, teilen mit, welche speziellen Dokumente benötigt werden und senden Ihnen diese zu.

Begleiten Sie mich nach Anreise bei Behördengängen?

Sind vom Arbeitgeber keine Kapazitäten für Behördengänge möglich, beraten wir bei allen notwendigen Behördengängen – sei es Wohnsitzanmeldung, Visums-Verlängerung oder bei der Eröffnung eines Bankkontos, Darüber hinaus geben wir Hilfestellung bei allen Fragen zur Erledigung von Alltagsaufgaben, die die Eingewöhnung erleichtern, zum Beispiel bei Ausfüllen von Anträgen, Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.. Sollte es personell und räumlich möglich sein, ist dies auch persönlich möglich.

Unterstützen Sie bei der Wohnungssuche vor Ort?

Sind vom Arbeitgeber keine Kapazitäten zur Unterbringung vorhanden, unterstützen wir bei der Wohnungssuche mit unserem Partnernetzwerk von Wohnungsvermittlungs-Agenturen.

Welche Unterlagen müssen bei Einreise vorliegen?

Visum, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Impfnachweis (Mumps, Masern, Röteln und ggf. Covid) und das Führungszeugnis. Falls Ihr Arbeitgeber wünscht, muss eventuell auch eine ärztliche Bescheinigung aus Ihrem Heimatland vorgelegt werden.

Wie wird die Anreise vor Arbeitsbeginn organisiert?

Liegen alle notwendigen Dokumente, wie zum Beispiel Visum, Sprachzertifikat und Berufsanerkennung vor, wird in Absprache mit dem Arbeitgeber die Anreise geplant.

Wer holt mich vom Flughafen/ Bahnhof nach Ankunft in Deutschland ab?

Sind vom Arbeitgeber keine Kapazitäten möglich, werden wir die Anreise der Bewerber vom Flughafen/ Bahnhof bis zu Ihrem Arbeitgeber organisieren.

Unterstützen Sie auch nach Anreise mit Sprachkursen?

Unser Angebot von Online-Sprachkursen ermöglicht auch die Teilnahme an einem fortlaufenden Kommunikationskurs.

Sind Sie weiter Ansprechpartner für mich nach Anreise?

Bis zum Erhalt der Urkunde und bei Bedarf auch darüber hinaus, sind wir Ansprechpartner für unsere Kunden und Bewerber.

Wenn nach Arbeitsstart festgestellt wird, ich mich unwohl fühle, wie gehen Sie damit um?

Wir erörtern zunächst mit Ihnen zusammen, welches Problem besteht. Hiernach erarbeiten wir gerne eine Lösung. Sollte die Einsatzfähigkeit des Bewerbers durch mangelndes Sprachniveau gekennzeichnet sein, wäre die Möglichkeit einen kostenlosen Sprachkurs bereitzustellen. Sollte hiernach keine Lösung helfen, unterstützen wir Sie bei der Suche eines neuen Arbeitgebers.

Kann ich meinen Ehepartner und meine Kinder nach Deutschland nachholen?

Ja! Ist Deine Berufsanerkennung abgeschlossen und du hast deine Urkunde als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, können dein Ehepartner/Kinder ohne weitere Auflagen nach Deutschland folgen. Der Antrag muss über die örtliche Ausländerbehörde erfolgen. Dieser Prozess dauert in der Regel ca. sechs Monate. Alle Familienmitglieder können dann auch über Deinen Krankenversicherungsschutz versichert werden.

Wie hoch ist das Gehalt in Deutschland?

Ihr Bruttomonatsgehalt als Pflegehelferin beträgt ca. 2.100 – 2.300 € brutto, als anerkannte Pflegekraft bei 2.500€ bis 3.000 € brutto plus 20 – 30 % Zulagen (z.B. Extraschichten, Nachtschichten, Feiertage, etc.). Die Gehälter sind von Bundesland und Arbeitgeber unterschiedlich. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Tarfiverträge, Berufserfahrung, besondere Qualifikationen, etc.)

Wie viel Netto vom jeweiligen Brutto übrig bleibt, hängt von verschiedenen Randbedingungen ab, insbesondere dem Familienstand und der damit verbundenen Steuerklasse.

Wird am Ende des Jahres eine Steuererklärung gemacht, kann ein Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückerstattet werden.

Was bedeutet Brutto und Netto?

Brutto ist das Gehalt VOR den Abzügen und
Netto ist das Gehalt NACH den Abzügen.

Konkret bedeutet das für Sie, dass ein fester Prozentsatz Ihres Gehalts „als Abgaben zur Sozialversicherung“ direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und in diese Versicherungen eingezahlt wird. Neben den Abgaben zur Sozialversicherung werden Ihnen auch Steuern (Lohnsteuer) abgezogen, bevor Sie das Gehalt (Nettogehalt) ausbezahlt bekommen.

Zu den Abgaben zur Sozialversicherung zählen alle Arten von Pflichtversicherungen, die sich jeweils ungefähr zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird:

Krankenversicherung: ca. 14,6 %

Als Arbeitnehmer/in sind Sie immer krankenversichert. Werden Sie einmal krank, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Behandlung.

Pflegeversicherung: ca. 3,05 %

Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung tritt in Kraft, wenn Sie sich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen können – also Hilfe von einer Pfleger/in brauchen.

Rentenversicherung: ca. 18,6 %

In die Rentenversicherung zahlen Sie ein, um eine Rente zu bekommen, nachdem Sie in den Ruhestand übergegangen sind. Die Höhe der Rente ergibt sich durch die Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit und die Anzahl an Beitragsjahren in Deutschland. Grundsätzlich werden Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auch ins Ausland gezahlt. In bestimmten Einzelfällen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen, weswegen Sie sich daher in Ihrem Fall rechtzeitig vorher bei der Deutschen Rentenversicherung informieren sollten.

Arbeitslosenversicherung: ca. 2,4 %

Die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosen ein regelmäßiges Einkommen für einen bestimmten Zeitraum aus. Grundsätzlich müssen Sie dafür meist ein Jahr lang innerhalb der letzten zwei Jahre während Ihrer Berufstätigkeit versichert gewesen sein und wieder Arbeit suchen.

Wie viele Stunden muss ich pro Woche arbeiten?

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ca. 38,5 Stunden pro Woche; üblich sind fünf Arbeitstage pro Woche. Es wird üblicherweise in einer, zwei oder auch drei Schichten (Früh-, Spät- oder Nachtschicht) gearbeitet. Dies hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab, wird aber vorher selbstverständlich auch vertraglich vereinbart. Üblich sind auch Dienste am Wochenende, die dann durch freie Tage in der Woche ausgeglichen werden.

Wie viele Urlaubstage gibt es pro Jahr?

Je nach Tarif beträgt der jährliche Urlaub zwischen 26 und 30 Tage.

Wie kann ich mich in Deutschland versichern?

Wir kümmern uns um Ihre Krankenversicherung. Sobald Ihre Anreise nach Deutschland feststeht, werden Sie ab Arbeitsbeginn bei einer Krankenkasse versichert. Somit sind Sie sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit, automatisch abgesichert sind.

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Wir empfehlen Ihnen dringend nach Anreise in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ – das bedeutet: „Machen Sie etwas kaputt, müssen Sie zahlen.“ Diese Versicherung können Sie beim jedem Versicherungsträger oder bei einer Bank abschließen und kostet ca. 50 € im Jahr. Ohne dieser Versicherung müssen Sie persönlich für die Schäden aufkommen und dies kann teuer werden.