Montag - Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Samstag + Sonntag - Geschlossen

+49 2234 809869-2

email@ipp.care

Toyota Allee 99

50858 Köln

Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und möchten gerne in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Prozessablauf

Prozessablauf Bewerber

Unsere Leistungen

Wir helfen Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz mit einem unbefristeten Arbeitsplatz zu finden.
Besuchen Sie die bei unseren Partnerschulen die qualitativ besten Deutschkurse mit zertifizierten Sprachlehrern – sowohl Präsenz als auch online.
Wir unterstützen Sie bei der Erlangung der deutschen Berufszulassung.
Wir stellen alle notwendigen Unterlagen für die Botschaft und somit den Antrag des Visums bereit.
Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung bei der Krankenkasse.
Unsere Recruiter im Ausland sowie unser sprachkompetentes Team in Deutschland ist Ihr konstanter Ansprechpartner während des gesamten Prozesses.
Wir sind auch nach Ihrer Ankunft in Deutschland weiterhin Ansprechpartner für Sie.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann bewerben Sie sich jetzt bei uns.

Prozessablauf Berufszulassung

Um in Deutschland arbeiten zu können, muss der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt werden. Nachdem der Bewerber eine Einstellungszusage erhalten hat, werden alle notwendigen Dokumente von uns gesammelt, beglaubigt und übersetzt. Welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen, entscheidet die Anerkennungsstelle eines jeden Bundeslandes. In der Regel dauert dieser Prozess je nach Bundesland vier bis sechs Monate.

Jedes Bundesland hat ihre eigenen Kriterien zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Berufsausübung einer Pflegekraft. Nach Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens zur Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachkraft, erhält man entweder eine volle Anerkennung (als Pflegefachkraft) oder eine Teilanerkennung, sofern wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation festgestellt werden. Kommt es zu einer Teilanerkennung wird ein sogenannter Defizitbescheid ausgestellt, welcher die notwendigen Maßnahmen enthält, um doch noch eine volle Anerkennung zu erlangen. Diese notwendigen Maßnahmen können sein, Theoriestunden, praktische Stunden in einzelnen Fachbereichen oder aber Sprachdefizite. In der Praxis handelt es sich dabei entweder um einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Pflegekräfte können dabei frei zwischen den beiden Varianten entscheiden. Meistens hängt die Entscheidung von den Möglichkeiten des Arbeitgebers ab.

FAQ

Haben Sie weitere Fragen, dann finden Sie Ihre Antworten hier.